Wie objektiviert man meine Selbsteinschätzung?
Ein Profiling-Versuch in Zeiten von Hartz IV ...


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Dann haben Sie hier nichts zu suchen!

Denn: Als Arbeitslose/r gehen Sie keiner entlohnten (Erwerbs-)Tätigkeit nach,
zahlen demnach nichts in die Arbeitslosigkeitsversicherung ein -
und somit kann die Bundesagentur für Arbeit jederzeit über Ihre Person verfügen.

Auch wenn Sie die nächste Anstellung oder Ihre Selbstständigkeit vorbereiten, länger am Schreibtisch sitzen als so mancher Angestellter. Es zählt nur eines: Zahlen Sie in die Arbeitslosigkeitsversicherung ein - oder verzichten Sie auf Arbeitslosenunterstützung!
DANN lässt man Sie auch mit solchen Maßnahmen in Ruhe.

Also: Seien Sie gefälligst arbeitslos, wenn Sie am Profiling teilnehmen dürfen.

OK

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